Wie werden ETFs versteuert? Diese Regeln gelten (2024)

Wenn Sie einen ETF-Anteil kaufen und verkaufen, fallen Steuern an. Wir erklären, was Sie beachten sollten und wie Sie Steuern sparen können.

Das Wichtigste im Überblick

  • Wann muss ich ETFs versteuern?
  • Wie funktioniert die Steuer auf ETFs konkret?
  • Thesaurierender oder ausschüttender ETF: Was ist steuerlich besser?
  • ETF-Steuerrechner

Wer mehr aus seinem Geld machen will, sollte auf ETFs ("Exchange Traded Funds") setzen, raten Experten. Das sind spezielle Fonds, die einen Aktienindex wie den Dax nachbilden.

Besonders bei Börsen-Einsteigern sind diese passiven Aktienfonds beliebt. Denn: Man kann mit vergleichsweise wenig Aufwand in Unternehmen auf der ganzen Welt investieren. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.

Weil kein Fondsmanager nötig ist, fallen zudem keine hohen Gebühren an, was gut ist für die Erträge, genannt Renditen. Von denen will der Staat allerdings schon noch etwas abhaben – und holt es sich in Form der sogenannten Abgeltungssteuer.

Was genau das ist, wie Sie die Steuerlast Ihrer ETFs berechnen und was sich seit der Investmentsteuerreform geändert hat, zeigt Ihnen unser Überblick zu ETFs und Steuern.

Wann muss ich ETFs versteuern?

Kurz gesagt: Immer dann, wenn Ihre Erträge und Kursgewinne über dem Jahresfreibetrag, auch Sparerpauschbetrag genannt, von 1.000 Euro im Jahr liegen (2.000 Euro bei Paaren). Dann wird – auf die Erträge und Kursgewinne, die über den 1.000 Euro liegen – die sogenannte Abgeltungssteuer fällig.

Sie liegt derzeit bei 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, von 5,5 Prozent sowie eventuell Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent – je nach Bundesland. Sie zahlen also nicht erst dann Steuern, wenn Sie Ihre ETF-Anteile verkaufen.

Der Depotanbieter berechnet die Steuer automatisch und überweist sie an das Finanzamt. Bleiben Ihre Erträge unter den 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro, zahlen Sie gar keine Steuer – vorausgesetzt, Sie haben einen Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe bei Ihrer Depotbank gestellt (wie das geht, lesen Sie hier). Wenn nicht, können Sie sich das zu viel gezahlte Geld aber auch noch später über die Steuererklärung zurückholen.

Was hat sich durch das Investmentsteuerreformgesetz geändert?

Mit dem Investmentsteuergesetz von 2018 haben sich die Regeln für Steuern auf ETFs geändert. Damit hat der Staat die einst sehr komplizierte Besteuerung deutlich vereinfacht. Wichtig wird das für Sie nur dann, wenn Sie bereits vor 2018 einen ETF-Anteil gekauft haben. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Alle Fonds werden jetzt nach der gleichen Logik besteuert – mit einer jährlichen Vorabpauschale (siehe unten).
  • Anleger können die Quellensteuer auf ausländische Dividenden nicht mehr auf die Abgeltungssteuer anrechnen – stattdessen gibt es die sogenannte Teilfreistellung (siehe unten). Quellensteuer fällt an, wenn Sie im Ausland Kapitalerträge erwirtschaften, zum Beispiel Dividenden bei ausschüttenden ETFs. Die Steuer wird dann direkt von den jeweiligen Ländern eingezogen.
  • Der sogenannte Bestandsschutz fällt weg. Damit war gemeint, dass Anleger, die Fonds vor Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft hatten, keine Steuern auf Gewinne zahlen mussten. Das ist vorbei. Alle Gewinne, die ab 2018 anfielen, müssen jetzt besteuert werden. Es gilt allerdings ein Freibetrag von 100.000 Euro, den Sie auf mehrere ETFs aufteilen dürfen.

Wie funktioniert die Steuer auf ETFs konkret?

Wie alle Investmentfonds werden auch ETFs jedes Jahr mithilfe der sogenannten Vorabpauschale besteuert – und zwar nicht nur, wenn Sie ETF-Anteile verkaufen, sondern auch wenn Sie Dividenden erhalten oder Kursgewinne erzielen, der Fondswert am Jahresende also höher ist als der Fondswert am Jahresanfang.

Wie werden ETFs versteuert? Diese Regeln gelten (1)

Passende ETFs für den Einstieg

ETFs eignen sich besonders für Anfänger an der Börse, da sie eine einfache Möglichkeit bieten, in Aktien von ganzen Märkten oder Regionen zu investieren, ohne dafür einen professionellen Fondsmanager zu beauftragen. Hier finden Sie Anlagetipps und Produkte, mit denen Sie Ihre ETF-Anlage starten können.

Die Vorabpauschale funktioniert so: Ihre Depotbank schaut sich die Wertentwicklung Ihres ETFs im Laufe des vergangenen Jahres an. Zusammen mit einem von der Bundesbank bestimmten Zins berechnet sie dann die Vorabpauschale. Auf diese Summe fallen dann die Steuern an.

Kaufen Sie erst im Laufe eines Jahres einen Fondsanteil, reduziert sich die Vorabpauschale für jeden vollen Monat, der dem Kauf vorausgeht, um ein Zwölftel. Das gilt auch, wenn Sie einen Sparplan mitten im Jahr starten.

Doch keine Sorge: Es fällt nichts der Steuer zum Opfer, was nicht auch erwirtschaftet wurde. Das heißt konkret: Wenn der Fondswert Ihres ETF sinkt – oder keine Dividenden ausgeschüttet werden –, wird keine Vorabpauschale besteuert.

Noch einmal für den Hinterkopf: Steuern werden nur für Ihre Kapitalerträge fällig, die höher als 1.000 Euro sind (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten).

Sie als Anleger sind in der Praxis fein raus: Sie müssen selbst nichts berechnen, der Depotanbieter erledigt alles für Sie – inklusive der Überweisung an das Finanzamt. Möchten Sie trotzdem verstehen, wie Ihre Steuer auf ETF bestimmt wird, erklären wir Ihnen das in den folgenden Abschnitten Schritt für Schritt.

Zunächst die gute Nachricht: Die Abgeltungssteuer müssen Sie nicht auf die komplette Vorabpauschale (und bei ausschüttenden ETFs auf die Dividende) zahlen, sondern nur auf 70 Prozent. 30 Prozent bleiben steuerfrei. Das nennt sich Teilfreistellung.

So funktioniert die Teilfreistellung – zwei Beispiele

  • Beispiel 1: Nehmen wir an, Sie haben in einen thesaurierenden, also wiederanlegenden, ETF investiert und Ihr Depotanbieter hat eine Vorabpauschale von 100 Euro errechnet (Details zur Berechnung finden Sie weiter unten). Weil 30 Prozent davon steuerfrei bleiben, entfällt Abgeltungssteuer also nur noch auf 70 Euro.
    Nehmen wir weiter an, Sie sind nicht in der Kirche. Dann möchte der Staat von diesen 70 Euro 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Soli haben, zusammen also 26,375 Prozent – macht 18,45 Euro.
  • Beispiel 2: Legen Sie Ihr Geld hingegen in einen ausschüttenden ETF an, wird die Rechnung etwas komplizierter, weil die Dividende noch hinzukommt. Nehmen wir auch hier wieder eine Vorabpauschale von 100 Euro an sowie eine Dividende von 70 Euro. Auch von der Dividende sind wieder 30 Prozent steuerfrei. Das heißt: Die 26,375 Prozent Steuern entfallen nur auf 70 Prozent der Dividende, also auf 49 Euro. Das macht 12,91 Euro Steuern auf die Dividende.

Eine Besonderheit bei ausschüttenden ETFs: Die Dividende reduziert die Vorabpauschale. Ist sie größer als die Pauschale, liegt die Vorabpauschale bei 0 Euro und es wird nur die Dividende versteuert.

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